Ab dem 26. August 2025 tritt eine wichtige Änderung für den Facebook & Instagram Vertriebskanal in Shopify in Kraft: Meta agiert nicht mehr als Marketplace Facilitator für Bestellungen, die über diesen Kanal eingehen. Damit sind Händler selbst für die Steuererhebung und -meldung dieser Bestellungen verantwortlich.
Was ändert sich konkret:
– Für Bestellungen über den Facebook & Instagram Kanal mit Bestelldatum am oder nach dem 26.08.2025 steht im Bestelldatensatz channel_liable: false – die Steuerpflicht liegt beim Händler.
– Für Bestellungen vor dem Stichtag bleibt Meta zuständig (channel_liable: true).
– An der Einrichtung des Facebook & Instagram Vertriebskanals in Shopify ändert sich nichts.
Empfohlene To-dos für Händler:
– Steuerkonfiguration prüfen: Registrierungen, Nexus, Steuerraten und Ausnahmen in Shopify Tax aktualisieren, damit neue Bestellungen korrekt besteuert werden.
– Accounting-Prozesse anpassen: Buchungslogik und Steuerberichte so umstellen, dass Facebook & Instagram Bestellungen ab dem Stichtag als händlerpflichtig behandelt werden.
– Automatisierungen aktualisieren: Workflows in Shopify Flow oder Ihrer Middleware, die auf channel_liable reagieren, um die neue Logik ergänzen.
– Reporting sauber trennen: Berichte und Filter nach Bestelldatum und Vertriebskanal aufsetzen, um die Zeiträume vor und nach dem 26.08.2025 klar auszuweisen.
– App-Integrationen prüfen: Steuer-Apps oder ERP-Schnittstellen auf korrekte Verarbeitung von channel_liable und Kanalzuordnungen testen. Hinweise zu Test- und Steuer-Workflows finden Sie hier: Avalara Tax Compliance: Testbestellungen werden nicht mehr synchronisiert.
Technischer Hinweis:
– Nutzen Sie in API-basierten Prozessen den channel_liable-Status, um Steuerpflicht und nachgelagerte Buchungslogik zu steuern.
Wichtig: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung. Prüfen Sie länderspezifische Anforderungen und halten Sie Rücksprache mit Ihrem Steuerberater, insbesondere bei grenzüberschreitenden Verkäufen.
Fokus-Keyword: Steuerpflicht Facebook & Instagram
